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Allge­meine Ge­schäfts­bedin­gun­gen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Rheinisches Landestheater Neuss e. V.

 

Für den Kartenverkauf und den Theaterbesuch gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Rheinischen Landestheaters – vereinigt mit Theater am Niederrhein-Neuss e. V.. Diese sind einzusehen an der Theaterkasse und auf der Website des Theaters.

 

Geltungsbereich

 

1.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen dem Rheinischen Landestheater Neuss e. V. und seinen Besucher:innen und sind Bestandteil jedes zustande gekommenen Vertrages zwischen ihnen.

 

2.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Veranstaltungen des Rheinischen Landestheaters Neuss e. V. als auch für Kooperationsveranstaltungen mit Dritten.

 

Eintrittskarten und Ermäßigungen

 

3.

Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die Eintrittskarten des Rheinischen Landestheater Neuss e. V., der angeschlossenen Vorverkaufsstellen und der Kooperationspartner des Theaters. Für die Abonnements gilt der Abo-Ausweis als Eintrittskarte. Abonnementgutscheine müssen an der Kasse des Theaters gegen eine Eintrittskarte eingelöst werden. Abonnementgutscheine gelten nur für die eigenen Veranstaltungen und eigenen Veranstaltungsreihen des Rheinischen Landestheaters Neuss e. V..

 

4.

Ermäßigungsberechtigungen sind beim Einlass nachzuweisen. Das Rheinische Landestheater Neuss e. V. behält sich vor, die Ermäßigungsberechtigungen auch beim Erwerb der Eintrittskarte oder während einer Veranstaltung zu kontrollieren. Ermäßigte Eintrittskarten sind grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Ermäßigungsausweis gültig.

 

5.

Besucher:innen, die eine Ermäßigungsberechtigung bei einer Kontrolle nicht vorweisen können, obwohl ihre Eintrittskarte ermäßigt ist, haben auf Anforderung des Personals unverzüglich den Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis der jeweiligen Preisgruppe zu entrichten. Weigern sich Besucher:innen dieser Aufforderung nachzukommen, sind das Rheinische Landestheater Neuss e. V. und die von ihm beauftragten Personen berechtigt, die betreffende Person unverzüglich des Hauses zu verweisen. Das Rheinische Landestheater Neuss e. V. behält sich vor, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen und Strafanzeige zu stellen.

 

Öffnungszeiten der Kasse und Vorverkauf

6.
Die Theaterkasse ist montags bis freitags von 10 bis 14 und von 14.30 bis 18.30 Uhr sowie samstags von 09.00 bis 14.00 Uhr geöffnet. Während der Theaterferien und an Sonn- und Feiertagen ist die Theaterkasse geschlossen.

Die „Abendkasse“ öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Dies gilt auch für Vormittags- und Nachmittagsvorstellungen. An der „Abendkasse“ werden ausschließlich Eintrittskarten für die im Anschluss stattfindende Vorstellung verkauft. Die „Abendkasse“ schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.

7.
Der Freiverkauf für Veranstaltungen am Rheinischen Landestheater Neuss wird zu unterschiedlichen Zeitpunkten gestartet.  

Hiervon können Veranstaltungsreihen und einzelne Vorstellungen ausgenommen sein.

8.
Das Rheinische Landestheater Neuss e. V. ist berechtigt, die durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Eintrittskarten bekannten personenbezogenen Daten für interne Zwecke zu speichern. Es gelten hierbei die Regelungen der Datenschutzerklärung (siehe auch Nr. 65)

Preise und Preisgruppen

9.

Für die Veranstaltungen des RLT Neuss gelten unterschiedliche Preiskategorien und Platzgruppen. Diese sind auf der Website und an der Theaterkasse einzusehen.

 

10.

Bei bestimmten Veranstaltungen (z.B. Premieren, Gastspiele, Sonderkonzerte,
Lesungen, Gala-Vorstellungen) gelten Sonderpreise.

 

11.

Die Eintrittspreise und Platzgruppen für die Spielstätten des Rheinischen Landestheaters Neuss e. V. richten sich nach der Entgeltordnung des Theaters in der aktuellen Fassung, wie sie jeweils im Spielzeitprogramm veröffentlicht wird. Änderungen sind ausdrücklich vorbehalten. Entscheidend ist der geltende und angezeigte Eintrittspreis am Kauftag.

 

12.

Bei Veranstaltungen Dritter in den Räumen des Theaters werden die Eintrittspreise und die Regeln des Vorverkaufs vom jeweiligen Veranstalter festgelegt. Das Theater haftet den Besucher:innen gegenüber nicht für die Leistungen und Preise dieser Veranstalter:innen.

 

13.

Der Weiterverkauf von beim Rheinischen Landestheater Neuss e. V. oder bei beauftragten Vorverkaufsstellen erworbenen Eintrittskarten (Originalkarten und print@home Tickets) zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.

 

14.

Wenn eine über das Rheinische Landestheater Neuss verkaufte Eintrittskarte auch zur Nutzung als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr berechtigt, besteht insoweit zwischen der besuchenden Person und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes, vom Rheinischen Landestheater lediglich vermitteltes Vertragsverhältnis, für das die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbundes bzw. Verkehrsunternehmens gelten. Die Berechtigung zur Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte zum/vom Veranstaltungsort gilt nur für die Person, die die Eintrittskarte zum Veranstaltungsbesuch nutzt. Somit ist insbesondere auch die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von Eintrittskarten mit Fahrberechtigungsfunktion an andere Personen nach dem Veranstaltungsbesuch untersagt. Im Hinblick auf die Gültigkeitsdauer der Fahrscheinberechtigung vor und nach der Veranstaltung gelten die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbundes bzw. Verkehrsunternehmens.

 

Kartenverkauf über das Internet

 

15.

Eintrittskarten für die Veranstaltungen des Rheinischen Landestheaters Neuss e. V. können auch per Internet über das Online-Buchungssystem „West-Ticket“ gebucht werden. Für die Leistungen des Software-Anbieters haftet das RLT Neuss nicht. Im Falle einer fehlerhaften Buchung, die auf Leistungen von West-Ticket zurückzuführen ist, können die angefallenen Vorverkaufsgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs nicht vom Rheinischen Landestheater Neuss e. V. erstattet werden.

 

 

 

16.

Sofern der:die Kund:in seine:ihre Eintrittskarte über das Online-Buchungssystem „West-Ticket“ kauft und am privaten Drucker ausdruckt („print@home“), muss er:sie sicherstellen, dass die Eintrittskarte nicht von Unbefugten genutzt wird. Für missbräuchlich genutzte oder verlorene Eintrittskarten leistet das Rheinische Landestheater Neuss e. V. keinen Ersatz.

 

16.1

Das print@home-Ticket allein ist kein Fahrausweis zum Rheinischen Landestheater Neuss. Bis auf wenige Ausnahmen bietet das Online-Buchungssystem „West-Ticket“ bei print@home-Tickets ein kostenloses ÖPNV-Zusatzticket an. Wenn dies der Fall ist, dann erkennen Sie es am eingeblendeten print@homePLUS-Symbol oder finden eine entsprechende Info unter den „Buchungsinfos“. Wenn Sie online ein print@homePLUS-Ticket gebucht haben, können Sie sich Ihren Fahrausweis zur Anreise im öffentlichen Nahverkehr kostenfrei unter www.printathomeplus.de abrufen.

 

17.

Das Rheinische Landestheater Neuss e. V. behält sich vor, das Vorstellungs- und Platzangebot für den Online-Kartenverkauf jederzeit und ohne besonderen Hinweis zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen bzw. den Online-Kartenverkauf zeitweise oder vollständig einzustellen.

Das gleiche gilt für den Abverkauf durch angeschlossene Vorverkaufsstellen.

 

 

Abo-Bedingungen

 

  1.  

Für die Abonnements gilt der Abo-Ausweis als Eintrittskarte. Die vom Abonnenten gewünschten Platznummern sowie die Vorstellungstermine sind auf der Vorderseite eingedruckt. Das Rheinischen Landestheater Neuss e. V. wird sich bemühen, die durch den:die Abonnent:in getroffene Platzwahl einzuhalten. Es hat allerdings aus künstlerischen und/oder organisatorischen Gründen das Recht, kurzfristig Platzänderungen oder Änderungen der Spielstätte vorzunehmen bzw. Abonnement-Vorstellungen auf einen anderen Termin zu verlegen.

 

Der Abo-Ausweis wird den Abonnenten zu Beginn der Spielzeit zugeschickt. Der Abo-Ausweis ist übertragbar. Sollte es sich um ein ermäßigtes Abonnement handeln, ist das Abonnement nur gültig in Verbindung mit dem Personalausweis und nur an Personen übertragbar, die ebenfalls ermäßigungsberechtigt sind.

 

19.

Abonnement-Gutscheine müssen vor dem Vorstellungsbesuch an der Theaterkasse gegen Eintrittskarten eingelöst werden. Eine Garantie für die Einlösung in eine bestimmte Vorstellung kann nicht übernommen werden.

Preisgruppengebundene Abonnement-Gutscheine können gegen entsprechenden Aufpreis auch in eine teurere Preisgruppe eingelöst werden – ohne Erstattung auch in eine günstigere Preisgruppe.

Es gilt die jeweilige Entgeltordnung der laufenden Spielzeit.

Sollte es zu einer Preiserhöhung in der nachfolgenden Spielzeit kommen, so muss ein, der gewählten Preisgruppe entsprechender Aufpreis gezahlt werden.

Ein Ersatz bei Verlust der Zehnerkarten/Wertgutscheine und Gutscheine ist nicht möglich!

 

 

20.

Mit der Bestellung eines Abonnements und der Zusendung der Abo-Unterlagen wird ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Kund:in und dem Rheinischen Landestheater Neuss e. V. geschlossen. Das Entgelt für das Abonnement kann in einer Summe oder in zwei Raten gezahlt werden. Die Gesamtzahlung bzw. die 1. Rate ist bis zum 15.09., die zweite Rate ggf. bis zum 15.01. der jeweiligen Spielzeit fällig.

Es gelten die Entgeltregelungen des Rheinischen Landestheater Neuss e. V. in der jeweils gültigen Fassung.

Die Preise und Zahlungsbedingungen der Kabarettreihe im Rheinischen Landestheater Neuss e. V. werden im jeweiligen Kabarett-Jahresprogramm veröffentlicht.

 

Abonnements verlängern sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn nicht einer der beiden Vertragspartner bis spätestens zum 15. Mai der laufenden Spielzeit den Vertrag schriftlich kündigt.

Beim Kabarett-Abonnement muss die Kündigung jeweils bis zum 30. November
eines Jahres erfolgen, ansonsten verlängert sich das Abonnement automatisch um das Folgejahr.

 

Der Nachweis für ein bisher ermäßigtes Abonnement muss ebenfalls bis zum 15. Mai der laufenden Spielzeit für die kommende Spielzeit vorgelegt werden, da sonst der volle Preis angerechnet werden muss. Bei Neuabschluss eines Abonnements ist der Ermäßigungsnachweis direkt beizufügen.

 

Bei Ausfall einer Vorstellung durch Streik oder höhere Gewalt hat der:die Abonnent:in keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung. Dies gilt ebenso bei Versäumnis einer Vorstellung.

 

 

 

Reservierung, Umtausch oder Verlust

 

21.

Kartenbestellungen sind frühestens zum Beginn des Vorverkaufs möglich. Im telefonischen Vorverkauf schicken wir Ihnen die Eintrittskarten nach vorheriger Bezahlung per Überweisung und gegen eine Bearbeitungs- und Versandgebühr (s. Entgeltordnung) direkt nach Hause. Reservierte Karten bleiben höchstens
10 Werktage reserviert und müssen innerhalb dieser Frist bezahlt und abgeholt werden, ansonsten wird die Reservierung aufgehoben.

 

22.

Bereits erworbene Eintrittskarten können grundsätzlich nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden.

Reservierungen für bis zu 7 Karten können bis Kassenschluss am Arbeitstag vor der Vorstellung kostenfrei geändert oder storniert werden.

Reservierungen für 8 oder mehr Karten können bis 14 Tage vor der Vorstellung kostenfrei storniert oder umgebucht werden.

Reservierungen für Schulklassen / Kindergärten für Vormittagsvorstellungen können bis 21 Tage vor der Vorstellung kostenfrei storniert oder umgebucht werden.

Reservierte Karten müssen bezahlt werden, sofern die Reservierung nicht rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail storniert bzw. geändert wurde und das RLT die Karten nicht mehr weiterverkaufen kann. Wenn Sie Ihre Reservierung telefonisch stornieren oder ändern, notieren Sie bitte Datum, Uhrzeit und den Namen des:der Mitarbeiter:in, mit der:dem Sie gesprochen haben. Um den Schaden und den Aufwand für alle Beteiligten zu reduzieren, werden reservierte und noch nicht abgeholte Karten ab 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung zurück in den freien Verkauf gegeben.

Ist die Reservierung bestätigt, können gestellte Rechnungen nicht mehr storniert oder geändert werden.

 

 

23.

Inhaber:innen von Abonnements können bei Verhinderung eine Vorstellung im Rahmen des Abonnements gegen einen anderen Vorstellungstermin des Stücks in der
laufenden Spielzeit umtauschen (gegen Gebühr). Diese Umtauschwünsche müssen an der Theaterkasse zu den Kassenöffnungszeiten persönlich oder telefonisch einen Tag vor der angesetzten Vorstellung angemeldet werden (bei Montagsvorstellungen bis zum vorherigen Samstag 12.00 Uhr). Umgetauschte Karten, die am Vorstellungsabend nicht spätestens 15 Minuten vor der Vorstellung an der Theaterkasse abgeholt wurden, verlieren ihre Gültigkeit.

 

24.

Eintrittskarten, die dem:der Kund:in abhandengekommen sind oder zerstört wurden, können nicht ersetzt werden. Dies gilt auch für Eintrittskarten, die auf dem Versandweg verloren gehen. Ein Ersatz ist nur ausnahmsweise dann möglich, wenn der:die Kund:in glaubhaft machen und nachweisen kann, welche Karte er:sie gekauft hat, oder wenn die Kassenleitung den Erwerb der Karte nachvollziehen kann.

Werden Originalkarte und Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen Besuchern vorgelegt, so hat der:die Inhaber:in der Originalkarte Vorrang vor dem:der Besitzer:in der Ersatzkarte. Das Einlasspersonal prüft nicht, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt, es sei denn es konnte im Vorfeld der Veranstaltung nachgewiesen werden, wer die Karte erworben hat. In diesem Fall liegt eine entsprechend ausgestellte Bestätigung durch die Kassenleitung vor.

 

25.

Bei Versand von Eintrittskarten liegt kein Fernabsatz im Sinne des § 312B Abs. 6 BGB vor.

 

Programm, Vorstellungsänderungen und –ausfall

 

26.

Die Intendanz trifft die Auswahl der vorgesehenen Werke. Ein Anspruch des
Abonnenten auf bestimmte Inszenierungen besteht nicht. Der für die einzelnen Abonnementgruppen vorgesehene Spielplan wird in den Publikationen des Theaters veröffentlicht. Änderungen sind ausdrücklich vorbehalten.

 

27.

Programm-, Termin- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Für eine
infolge höherer Gewalt ausgefallene oder vom Besuchenden versäumte Vorstellung wird kein Ersatz geleistet. Ist der Ausfall durch Streik bedingt, wird sich das Theater bemühen, eine Ersatzvorstellung anzubieten. Falls dies nicht möglich ist, wird der Eintrittspreis erstattet evtl. in Form eines Umtauschgutscheines (Gültigkeit bis Ende der laufenden Spielzeit). Eine Entscheidung trifft hier im Einzelfall die Theaterleitung.

 

28.

Bei Besetzungsänderungen besteht kein Anspruch des Besuchenden auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Mitwirkung eines bestimmten Künstlers unverzichtbarer Bestandteil der Aufführung ist und als solcher in den Veröffentlichungen des Rheinischen Landestheaters Neuss e. V. angekündigt wurde (z.B. „Ein Abend mit…“).

 

29.

Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Anspruch des Besuchenden auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. Ausnahmen von dieser Regelung bestehen nur, wenn die Anfangszeit um mehr als zwei Stunden nach hinten verschoben oder die Anfangszeit vorverlegt wurde und die Besuchende keine Möglichkeit hatte, von der Vorverlegung Kenntnis zu nehmen.

Es besteht kein Schadensersatzanspruch wegen Verkehrsverbindungen, die nicht genutzt werden konnten.

 

30.
Schadensersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens einer Vorstellung – gleich aus welchem Grunde – bestehen nicht.

 

31.
Für Angaben auf Plakaten und in den Publikationen des Rheinischen Landestheaters Neuss e. V. wird keine Gewähr übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.

 

32.

Muss eine Vorstellung ausfallen oder vor der Pause abgebrochen werden, wird der:die Abonnent:in durch eine Ersatzvorstellung entschädigt bzw. wird die im Freiverkauf erworbene Eintrittskarte erstattet. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet. Bei Vorstellungsabbruch nach der Pause gilt die Vorstellung als gespielt.

33.
Muss das Rheinische Landestheater Neuss e. V. aus unvorhergesehenen Gründen eine andere Vorstellung als die angekündigte spielen, werden die vorher gekauften Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn gegen Erstattung des Kassenpreises zurückgenommen. Weitere Aufwendungen des Besuchenden werden nicht erstattet.

34.
Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Streik u. ä.) aus, wird der Kassenpreis nicht erstattet.

35.
Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes wegen Vorstellungsabbruchs kann nur innerhalb von 14 Tagen nach der abgebrochenen oder ausgefallenen Vorstellung durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte geltend gemacht werden. Erstattet wird der Kassenpreis der erworbenen Eintrittskarte. Für Abonnent:innen wird ein Umtauschgutschein erstellt. Wird die Produktion noch zu anderen Terminen angeboten, so kann der:die Abonnent:in angeben zu welchem Termin er:sie kommen möchte und der Umtauschgutschein wird eingelöst gegen eine Eintrittskarte.

Sollten kurzfristig Spielplanänderungen eine Verlegung des Abonnementtermines notwendig machen, wird der:die Abonnent:in schnellstmöglich informiert. Bei Verlegung einer Abovorstellung auf einen anderen Tag, wird der:die Abonnent:in von der Verlegung in Kenntnis gesetzt und die Abonnementkarten behalten für diesen Tag ihre Gültigkeit. Steht aus technischen/künstlerischen Gründen der ursprüngliche Platz nicht zur Verfügung, behält sich das Theater vor, einen Ersatzplatz zuzuweisen.

Gekaufte Eintrittskarten würden für diesen Ausweichtermin ebenfalls ihre Gültigkeit behalten. Sollte den Besucher:innen es nicht möglich sein an dem Ersatztermin zu kommen, so können gekaufte Eintrittskarten an den Stellen wieder zurückgegeben werden, wo sie erworben wurden.

 

Verspäteter Einlass und Platzsperrungen

 

36.

Nach Beginn einer Veranstaltung können Besucher:innen mit Rücksicht auf die anderen Besucher:innen und die mitwirkenden Künstler:innen nicht oder erst zu
einem von der Theaterleitung festgelegten geeigneten Zeitpunkt (z.B. Vorstellungs- oder Beifallpausen) in den Zuschauerraum eingelassen werden. Das gleiche gilt, wenn Zuschauer:innen während einer Vorstellung den Zuschauerraum verlassen und zurückkehren möchten. Bei bestimmten Vorstellungen kann ein Nacheinlass ganz ausgeschlossen sein.

 

 

 

37.

Besucher:innen müssen den Anweisungen des Einlasspersonals Folge leisten. Dies betrifft insbesondere den Zeitpunkt des Einlasses und die zugewiesenen Plätze bei einem Nacheinlass.

38.
Die Besuchenden haben Anspruch auf den auf der Eintrittskarte angegebenen Platz, bei evtl. Nacheinlass ist jedoch den Anweisungen des Einlasspersonals Folge zu leisten und ggf. ein Einnehmen des angegebenen Platzes erst nach der Pause möglich. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Dies gilt nicht für Vorstellungen mit freier Platzwahl.

39.
Wenn Plätze aus technischen oder künstlerischen Gründen nicht zur Verfügung
stehen, behält sich das Theater vor, Ersatzplätze zuzuweisen.

 

Verbot von Bild- und Tonaufnahmen

40.
Fotografieren sowie Bild- und / oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten.

41.
Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen lösen
Schadensersatzpflichten aus.

42.
Personen, die unerlaubterweise Fotoaufnahmen, Bild- und/oder Tonaufnahmen von Aufführungen machen, dürfen von Seiten des Theaters oder von ihm beauftragten Personen unverzüglich des Hauses verwiesen werden.

43..
Es besteht im Fall der Verweisung aus dem Hause wegen unzulässiger Aufnahmen kein Anspruch auf Schadensersatz seitens der verwiesenen Person hinsichtlich des Eintrittsgeldes oder anderer Kosten im Zusammenhang mit der Vorstellung.

44.
Das RLT Neuss behält sich das Recht vor, Filme und Tonbänder mit unzulässigen Aufnahmen zu konfiszieren und die betreffenden Aufnahmen darauf zu löschen. Das Rheinische Landestheater Neuss gibt die entsprechenden Filme und Tonbänder anschließend an die Person zurück, von der sie konfisziert wurden.

 

45.
Es besteht im Fall der Konfiszierung von Filmen und Tonbändern wegen unerlaubter Aufnahmen und Löschung der entsprechenden Aufnahmen kein Anspruch auf
Schadensersatz wegen Beschädigung anderer auf dem Bild- oder Tonträger befindlichen Aufnahmen.

 

Fernsehaufzeichnungen, Bild- und Filmaufnahmen

46.
Bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen ist der:die Besucher:in damit einverstanden, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen. Fotografien von Veranstaltungen des Rheinischen Landestheaters Neuss mit Publikum im Hintergrund werden nur zu eigenen Werbezwecken verwendet, auf denen die Personen nur als Beiwerk erscheinen.

Garderobe und Haftung

47.
Bei Abgabe der Garderobe erhält der:die Besucher:in eine Garderobenmarke.

48.
Das Rheinische Landestheater Neuss übernimmt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal.

49.
Die Haftung für in der Garderobe abgegebene Gegenstände beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zu einer Höchstsumme von 500,00 € pro Garderobenmarke. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

50.
Das Rheinische Landestheater Neuss übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Bargeld, die sich in den Gegenständen, die an der Garderobe abgegeben wurden, befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung geschehen in solchen Fällen auf eigene Gefahr des:der Besucher:in.

51.
Die Rückgabe der Garderobe erfolgt gegen Vorlage der Garderobenmarke und ohne weiteren Nachweis der Berechtigung.

52.
Bei Verlust der Garderobenmarke informiert der:die Besucher:in unverzüglich das Garderobenpersonal. Bei schuldhaften Verzögerungen durch den:die Besucher:in haftet das Theater nicht für einen etwaigen Verlust der abgegebenen Gegenstände Der:die Besucher:in ersetzt dem Theater die im Rahmen der Ersatzbeschaffung angefallenen Kosten.

53.
Stellt der:die Besucher:in Beschädigungen an abgegebenen Garderobengegenständen fest, so hat er das Garderobenpersonal unverzüglich darüber zu informieren. Das Theater haftet bei späteren Beanstandungen nicht für Beschädigungen.

54.
Gegenstände jeder Art, die in den Räumen des Theaters gefunden werden,
müssen beim Personal oder anderen beauftragten Personen abgegeben werden.

55.
Der Verlust von Gegenständen ist dem Personal des Theaters oder anderen vom Theater beauftragten Personen unverzüglich mitzuteilen.

 

Hausrecht und Gefahrenabwehr

56.
Das Rheinische Landestheater Neuss e. V. übt in allen seinen Spielstätten das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, im Rahmen seines Hausrechts Hausverweise und –verbote auszusprechen. Insbesondere können Besuchende aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besuchende belästigen oder in sonstiger Weise wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben.

Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besuchende die Vorstellung stören oder andere Besuchende belästigen wird.

57.
Besuchende dürfen lediglich den auf ihrer Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Wird ein Platz eingenommen, für den keine gültige Karte vorliegt, kann das Theater den Differenzbetrag erheben oder den Besuchenden der Vorstellung verweisen.

58.
Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im abgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

59.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt. Mäntel, Schirme, große Taschen und vergleichbare sperrige Gegenstände dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden.

60.
Das Rauchen ist in den Räumen des Theaters nicht gestattet.

61.
Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die Besuchenden das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Die Anweisungen des Personals sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.

62.
Die Haftung des Rheinischen Landestheater Neuss e. V. ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

63.
Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten durch Dritte in den Räumlichkeiten des Theaters ist nicht erlaubt, ebenso das nicht autorisierte Auslegen von Werbematerialien oder Drucksachen jedweder Art.

64.
Jedwede kommerzielle Tätigkeit in den Räumen des Theaters bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung.